Mit dem Gesetz zur Digitalen Versorgung bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein lang angekündigtes Digitalgesetz in die parlamentarische Beratung. Ein Teil fehlt allerdings: Bestimmungen zur elektronischen Patientenakte sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Die Beratungen im Bundestag starten im Herbst.
Apps auf Rezept in der vertragsärztlichen Versorgung: Mit dem „Digitale Versorgungsgesetz“ (DVG) soll dieses Vorhaben künftig erleichtert werden. Das Gesetz aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist Anfang Juli vom Kabinett beschlossen worden. Neben den Regelungen, wie Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten künftig Apps verschreiben können, regelt das Gesetz zudem wie diese Anwendungen auf einem zügigen Zulassungsweg in die Versorgung kommen sollen.
Weitere Informationen: Ärzteblatt