Honorarärzte sind sozialversicherungspflichtig. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Was bedeutet das für Krankenhäuser? Ein Gespräch mit Lars Huning, Operative Geschäftsführung beim Vermittlungsunternehmen Hire a Doctor Group.
Rechtlich war diese Beschäftigungsart schon eine Weile strittig. Ein kürzlich getroffenes Urteil bringt nun Klarheit in die Rechtslage – zu Ungunsten der Honorarärzte. Denn: Wenn die Mediziner kein unternehmerisches Risiko tragen, sogar ein festes Honorar ausgezahlt bekommen und fester Bestandteil des Klinikalltags sind, sind sie sozialversicherungspflichtig. Das hielt das Bundessozialgericht in mehreren Grundsatzurteilen fest.
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